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   OVG Sachsen, 31.08.2009 - 1 B 291/08   

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https://dejure.org/2009,16070
OVG Sachsen, 31.08.2009 - 1 B 291/08 (https://dejure.org/2009,16070)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 31.08.2009 - 1 B 291/08 (https://dejure.org/2009,16070)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 31. August 2009 - 1 B 291/08 (https://dejure.org/2009,16070)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    SächsVwVG § 2, § 24; VwVfG § 44
    Verwaltungsvollstreckung; Kosten der Ersatzvornahme; Prüfungsumfang

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer sofort vollziehbaren, nicht bestandskräftigen Grundverfügung nebst der Androhung eines Zwangsgeldes im isolierten Verfahren auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes; Isolierte Anfechtung der durch ...

  • Judicialis

    SächsVwVG § 2; ; SächsVwVG § 24; ; VwVfG § 44

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SächsVwVG § 2 Nr. 2; SächsVwVG § 24
    Rechtmäßigkeit einer sofort vollziehbaren, nicht bestandskräftigen Grundverfügung nebst der Androhung eines Zwangsgeldes im isolierten Verfahren auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes; Isolierte Anfechtung der durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Sachsen, 28.05.1998 - 1 S 149/98

    Widerspruch; Aufhebung; Neuerlaß; Zweitbescheid; Unveränderte Sach- und

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.08.2009 - 1 B 291/08
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass im isolierten Verfahren auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes die Rechtmäßigkeit der sofort vollziehbaren, nicht bestandskräftigen Grundverfügung nebst der Androhung des Zwangsgeldes grundsätzlich außer Betracht bleiben (Beschl. v. 23.1.1996 - 1 S 652/95; Beschl. v. 28.5.1998 - 1 S 149/98).

    Dann würde es an der Tatbestandswirkung dieses Verwaltungsaktes fehlen, der - wie sich aus § 43 VwVfG ergibt - bis zu seiner etwaigen Aufhebung wirksam und - ungeachtet seiner Rechtmäßigkeit - von seinem Adressaten zu beachten ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28.5.1998, a. a. O.) Von einer Nichtigkeit des Grundverwaltungsaktes kann hier schon deshalb keine Rede sein, weil der Senat die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Eilrechtsschutz zur Beseitigungsanordnung des Antragsgegners versagenden Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 8.1.2008 zurückgewiesen hat (Beschl. v. 21.4.2008 - 1 B 22/08).

  • VG Lüneburg, 30.07.2008 - 1 B 22/08

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Begründung; Bewerberkonkurrenz;

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.08.2009 - 1 B 291/08
    Dann würde es an der Tatbestandswirkung dieses Verwaltungsaktes fehlen, der - wie sich aus § 43 VwVfG ergibt - bis zu seiner etwaigen Aufhebung wirksam und - ungeachtet seiner Rechtmäßigkeit - von seinem Adressaten zu beachten ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28.5.1998, a. a. O.) Von einer Nichtigkeit des Grundverwaltungsaktes kann hier schon deshalb keine Rede sein, weil der Senat die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Eilrechtsschutz zur Beseitigungsanordnung des Antragsgegners versagenden Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 8.1.2008 zurückgewiesen hat (Beschl. v. 21.4.2008 - 1 B 22/08).
  • BVerwG, 14.12.1984 - 4 C 26.82

    Beeinträchtigung der Anliegerrechte bei Einstufung einer Straße als

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.08.2009 - 1 B 291/08
    Insoweit ist ihr Anspruch auf Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten der Ersatzvornahme (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.4.1984 - 4 C 31/82) beschränkt (SächsOVG, Beschl. v. 3.12.2008 - 1 A 57/08).
  • OVG Sachsen, 23.01.1996 - 1 S 652/95
    Auszug aus OVG Sachsen, 31.08.2009 - 1 B 291/08
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass im isolierten Verfahren auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes die Rechtmäßigkeit der sofort vollziehbaren, nicht bestandskräftigen Grundverfügung nebst der Androhung des Zwangsgeldes grundsätzlich außer Betracht bleiben (Beschl. v. 23.1.1996 - 1 S 652/95; Beschl. v. 28.5.1998 - 1 S 149/98).
  • VG Hannover, 19.09.2019 - 7 A 6661/17

    Abrechnung nach Fläche; Anscheinsbeweis; Auswahlermessen; Beweislast;

    Der Kostenpflichtige hat lediglich einen Anspruch auf eine nicht übermäßige, nicht jedoch auf die unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten kostengünstigste Maßnahme (VG Aachen, Urt. v. 03.12.2014 - 6 K 2804/12 -, juris Rn. 57; Urt. v. 04.06.2012 - 6 K 237/11 -, juris Rn. 59; VG Karlsruhe, Urt. v. 14.12.2017 - 2 K 5666/17 -, juris Rn. 59; VG Köln, Urt. v. 12.04.2013 - 9 K 6650/10 -, juris Rn. 74-76; VG Neustadt (Weinstraße), Urt. v. 05.03.2015 - 4 K 894/14.NW -, juris Rn. 58; anders offenbar VG Leipzig, Urt. v. 01.07.2015 - 1 K 993/12 -, juris Rn. 34, u.a. unter Verweis auf Sächsisches OVG, Beschl. v. 31.08.2009 - 1 B 291/08 -, juris Rn. 5, wonach die Überprüfung der Angemessenheit der Kosten nicht nur die Prüfung umfasst, ob die Leistungen tatsächlich erbracht, sondern auch, ob sie marktüblich abgerechnet wurden).
  • OVG Sachsen, 01.09.2009 - 1 B 228/09

    Kosten der Ersatzvornahme; Verwaltungsvollstreckung; Prüfungsumfang

    Gegenüber diesem aktenkundigen und damit unzweifelhaften Vorgehen (Behördenheftung II, S. 30 ff.) - welches die Antragstellerin trotz ihrer mehrfachen Akteneinsicht im Parallelverfahren 1 B 291/08 weiterhin mit Nichtwissen bestreitet - legt sie mit ihrer Beschwerde keinen Rechtsfehler dar.
  • OVG Sachsen, 29.01.2010 - 1 B 580/09

    Zwangsgeldfestsetzung, Prüfungsumfang, Verhältnismäßigkeit

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass in isolierten Verfahren gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes die Rechtmäßigkeit einer sofort vollziehbaren, nicht bestandskräftigen Grundverfügung nebst der Androhung des Zwangsgeldes grundsätzlich außer Betracht bleiben (jüngst: Beschl. v. 31.8.2009 - 1 B 291/08; Beschl. v. 23.1.1996 - 1 S 652/95; Beschl. v. 28.5.1998 - 1 S 149/98).
  • OVG Sachsen, 25.09.2009 - 1 A 614/08

    Verwaltungsvollstreckung; Zwangsgeldfestsetzung; gerichtlicher Prüfungsumfang

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass in isolierten Verfahren gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes die Rechtmäßigkeit einer sofort vollziehbaren, nicht bestandskräftigen Grundverfügung nebst der Androhung des Zwangsgeldes grundsätzlich außer Betracht bleiben (jüngst: Beschl. v. 31.8.2009 - 1 B 291/08; Beschl. v. 23.1.1996 - 1 S 652/95; Beschl. v. 28.5.1998 - 1 S 149/98).
  • VG Leipzig, 01.07.2015 - 1 K 993/12
    Denn nur insoweit, als die Kosten zivilrechtlich berechtigt sind, sind sie von der Klägerin als angemessen bzw. notwendig zu erstatten (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.6.2013 - 5 S 924/12 - OVG NRW, Beschl. v. 16.5.2013 - 9 A 198/11 -, , Rn. 41; SächsOVG, Beschl. v. 31.8.2008 - 1 B 291/08 -, Rn. 5).
  • VG Cottbus, 20.12.2021 - 3 K 951/21
    Die Überprüfung der Angemessenheit der Kosten einer Ersatzvornahme umfasst die Prüfung, ob die Leistung im Rahmen der Ersatzvornahme tatsächlich erbracht und marktüblich abgerechnet wurde (Sächsisches OVG, Beschluss vom 31. August 2009 - 1 B 291/08 - juris Rn. 5).
  • VG Oldenburg, 08.12.2021 - 15 B 3556/21

    Zur Angemessenheit der Frist bei Androhung der Ersatzvornahme

    Auf die Rechtmäßigkeit der Beseitigungsanordnung kommt es hier gem. § 64 Abs. 5 NPOG nicht an (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1983 - 1 C 19.79 -, juris; OVG Bautzen, Beschluss vom 21. August 2009 - 1 B 291/08 -, juris, m.w.N.).
  • VG Cottbus, 24.11.2020 - 3 L 423/20
    Die Überprüfung der Angemessenheit der Kosten einer Ersatzvornahme umfasst die Prüfung, ob die Leistung im Rahmen der Ersatzvornahme tatsächlich erbracht und marktüblich abgerechnet wurde (Sächsisches OVG, Beschluss vom 31. August 2009 - 1 B 291/08 - juris Rn. 5).
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